Das heutige typographische Fundstück tangiert unweigerlich ein kontroverses Thema, nämlich das der Sexarbeit bzw. Prostitution. Sie ist so alt wie die Menschheit; namentlich taucht mindestens eine Frau (»Rahab«), die Sex gegen Geld anbot, bereits in der Bibel auf. Die zahllosen Synonyme für Menschen – meist Frauen –, die einen solchen Handel anbieten, sind entweder größtenteils euphemistisch-verklärend oder abwertend, ebenso gegensätzlich ist die Darstellung von Sexarbeiter*innen in Musik, Literatur, Kunst und verfilmten Darstellungen. Auch Gewalt, sexueller Missbrauch, Menschenhandel, Sexismus, Ausbeutung und (finanzielle) Abhängigkeit, gesundheitliche Risiken, gesellschaftliche Stigmatisierung und psychische Belastungen sind allgegenwärtige und schlimme Facetten im Leben vieler Menschen, die sich – aus welchen Gründen auch immer – freiwillig oder unfreiwillig prostituieren.

Doch für die Rechte und Interessen, den Schutz, das Ansehen und als Anlaufstellen bei Problemen von Sexarbeiter*innen setzen sich mittlerweile auch viele Vereine, Verbände, Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen ein. Der älteste Verein ist der 1980 gegründete Hydra e.V., weitere wichtige Zusammenschlüsse sind bufaS e.V. (Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter) und BesD e.V. (Berufsverband für erotische und sexuelle Dienstleistungen).

Ich möchte mich bei dem Beitrag zu meinem heutigen Fundstück ausdrücklich weder der Verklärung noch der Verdammung der Sexarbeit anschließen. Wenn eine volljährige Person aus freien Stücken diese Tätigkeit ausübt und es ihr im Idealfall gelingt, damit gewaltfrei, psychisch stabil und im Einvernehmen mit ihren Kund*innen Geld zu verdienen, sehe ich persönlich keinen Grund, dies zu verurteilen.

Doch nun zum heutigen Buchstabenfund. Begegnet bin ich dem auffälligen Arrangement Ende April bei einem Kurzurlaub in Trier, als ich nach der Rückkehr von einer Wanderung bei schönstem Frühsommerwetter die Straße passierte. Ausgerechnet die Karl-Marx-Straße, die den Namen des berühmtesten Sohnes der Stadt trägt – so lernte ich –, war in den 1970er- bis 1990er-Jahren als »Rotlichtviertel« zu bezeichnen, in der Shops, Kinos, Bars und Bordelle ihrer Kundschaft harrten. Heute ist durch Online-Angebote und eine verschärfte Gesetzgebung so gut wie nichts davon mehr übriggeblieben. Ein Relikt jener Zeit jedoch ist dieser Schriftzug an der Fassade des Gebäudes mit der Hausnummer 59.

Auch dieser Name gehört eindeutig in die Gruppe der romantisierenden Euphemismen, denn es handelte sich keineswegs nur um ein geselliges Lokal mit Getränkeausschank, sondern nachweislich um ein – inzwischen offenbar geschlossenes – Bordell. Auf der archivierten Website der Bar findet sich der Disclaimer »Bei den sich in der Einrichtung aufhaltenden Prostituierten handelt es sich um selbstständige Gewerbebetreiberinnen, die ihre Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewerben und anbieten«; online verbliebene Werbetexte empfehlen den Betrieb als »gemütlichen Treffpunkt in Trier mit maritimem Flair und entspannter Atmosphäre« – eine Formulierung, die bei mir sofort Assoziationen an einen bekannten britischen Sketch weckte (»Monty Python’s Flying Circus« S01E02: »Nudge nudge, snap snap, grin grin, wink wink, say no more?«).

Die »maritime« Werbung und Benennung mag zunächst unpassend wirken; ich hätte sie eher Städten wie Bremen oder Hamburg zugeordnet. Ein Hauch von Hans Albers’ Rotlichthymne »Auf der Reeperbahn …« schwingt mit, es klingt nach Klischees von Meer, Möwen, Akkordeonmusik und im Wind flatternden Segeln. Doch tatsächlich gehörten wohl auch die männlichen Besatzungen der am Moselufer in Trier anlegenden Binnenschiffe zur Zielgruppe des Etablissements.

Die Schrift des vertikal angeordneten Parts HAFENMELODIE hat wenig Besonderes, sie ist sehr wahrscheinlich an fette Schnitte des Klassikers »Helvetica« oder ihrer engen Verwandten angelehnt, zumindest gilt das für alle Zeichen außer dem O. Dieses fällt definitiv aus dem Rahmen: es ist viel zu kreisrund und in der Strichstärke zu mager. Bei dem horizontal kreuzenden Wort BAR wirken der erste und letzte Buchstabe zudem nicht nur in der Höhe »gestreckt«, sondern die horizontalen Verbindungsstriche sind dort proportional zu den senkrechten deutlich schmaler als bei den Buchstaben der abwärts laufenden Zeile. Entweder sind diese beiden Glyphen aus Vorlagen professioneller Buchstaben stark modifiziert worden oder sie wurden komplett »selbstgemacht«, denn die Kurven und Innenräume »eiern« sichtbar.

Unten an der Fassade ist zwar nach wie vor ein vom mit Neonröhren besetzten Schriftzug ausgehendes Kabel zu sehen, ob die Installation nachts aber immer noch beleuchtet ist, kann ich nicht sagen. Sicher ist, dass die Bar unter diesem Namen seit mindestens März 2020 nicht mehr besteht, denn die letzte Newsmeldung auf deren früherer Website lautete »Hafenmelodie vorübergehend geschlossen«. Doch bereits drei Jahre zuvor änderten sich die gesetzlichen Bestimmungen für den Betrieb derartiger Einrichtungen deutlich. Mit dem bundesweit erlassenen Prostituiertenschutzgesetz mussten Bordellbetreiber seit 2017 wesentlich umfangreichere Vorschriften erfüllen. Demnach mussten behördliche Erlaubnisse und Zuverlässigkeitsprüfungen nachgewiesen sowie Hygiene- und Sicherheitskonzepte vorgelegt werden, zudem wurde neben Dokumentationspflichten auch eine Kondompflicht eingeführt. Im Juli 2020 berichtete die lokale Presse, dass die Stadt Trier etlichen städtischen Bordellen die Betriebserlaubnis entzog, weil sie die Auflagen nach dem neuen Gesetz nicht erfüllten. Der letzte archivierte Web-Snapshot der Domain hafenmelodie-trier.com stammt vom Juli 2021, danach wurde die Seite abgeschaltet und bis August 2024 eine Weiterleitung zu einer anderen nicht jugendfreien URL eingerichtet, deren Betreiber mit dem – wie ich finde – sehr deutsch klingenden Slogan »Hier verkehrst Du richtig« werben.

Doch dieser Spur werde ich nun definitiv nicht weiter folgen. 🤓 🔠 😅