verknallt in Schrift und Buchstaben

Kategorie: Kunst und Kultur

In dieser Kategorie werden Schriftbeispiele gesammelt, die aus Theatern, Opernhäusern oder Museen stammen. Aber auch Beiträge mit Bezug zu Kultur- und Alltagsgeschichte sollen hier ihren Platz finden.

02.03.2026

Mit dem heutigen Montagsbonbon möchte ich ein bisschen dem Eindruck entgegenwirken, bei den Fundstücken ginge es vorrangig um das Äußere, nur um Schriftarten, Schriftschnitte, Schriftgrößen, aber nicht darum, was geschrieben steht. Oft begegne ich auch Inschriften oder Botschaften, die mich zuallererst inhaltlich ansprechen oder inspirieren und erst auf den zweiten Blick beschäftige ich mich dann mit deren Typographie oder Gestaltung.

So war es auch bei diesem Gedenkstein, den ich im Herbst 2023 am Ortsrand von Arzberg auf einer Wandertour während eines Kurzurlaubs im Fichtelgebirge fotografierte. Auf der schlichten dreieckigen Stele, entworfen vom Ausbilder und Denkmalgestalter Willi Seiler, erinnert ein Zitat an den deutschen Philosophen Jakob Böhme (1575–1624), der auch mir bis dahin kein Begriff war. Der zitierte Text aber berührte mich und ich nahm ihn als nachhallenden Denkanstoß mit, der mich seither begleitet.

TU DEINE AUGEN AUF UND GEHE ZU EINEM BAUM
SIEH IHN AN UND BESINNE DICH

Ungeachtet der Tatsache, dass Jakob Böhme auch als christlicher Theosoph tätig war und ich selbst mich nicht als religiös oder gläubig bezeichnen würde, lese ich in diesen Worten eine Botschaft, die jenseits von Gottesbildern oder Schöpfungsglauben nach wie vor Relevanz und Aktualität besitzt. Die knappste Ressource, die wir haben, ist unsere Zeit. Arbeitszeit, Lebenszeit, Freizeit, Bedenkzeit, Reaktionszeit – der immer schneller getaktete und mittlerweile zudem von K.I. beschleunigte Alltag fordert von uns permanent Einsatz, Beschäftigung, Zuwendung und Aufmerksamkeit. Da ist es kein Wunder, dass psychische Erkrankungen wie Burnout oder Erschöpfungsdepression stetig zunehmen. Wir haben kaum noch Zeit, den Blick zu heben, die Augen aufzutun, innezuhalten, uns zu besinnen und uns die Frage zu stellen, wo wir gerade stehen, was wir permanent zu leisten und zu bewältigen haben, was uns dadurch abhandenkommt, ob uns Druck und Stress womöglich schaden und wie bzw. womit wir für Regeneration, Reflexion und körperlichen sowie seelischen Selbstschutz Sorge tragen können.

Mir hat es schon immer geholfen, zum Nachdenken, Atem holen, Ausspannen und Entschleunigen in die Natur zu gehen. In den Wald, zu einem Baum, auf einen Berggipfel, an einen Bach oder See – manchmal genügen auch schon ein paar Stunden Gartenarbeit. Am besten alleine oder maximal zu zweit, dann bevorzugt in sehr vertrauter Begleitung. Das macht räumlichen und situativen Abstand zum Alltag möglich, lässt Stille zu – sowohl akustisch als auch gedanklich – und bietet Gelegenheit, wieder zur Ruhe zu kommen. In einer Zeit, die vor lauter Aktivität, Krisen, Werbung, Automatisierung, Verkehr, Auseinandersetzungen, Meinungsverschiedenheiten und Gefühlswallungen immer lärmender und ungestümer zu werden scheint, halte ich das für wichtiger denn je.

Genau deshalb gefällt mir auch die ruhige und kontemplative Typographie des Monuments. Nur eine einzige Schriftart, wohlproportionierte Versalien in einer klassischen handschriftlichen Antiqua, keine Satzzeichen, warmes, organisches Braun auf »Reinersreuther Granit«. Ich vermute, bei der Schrift handelt es sich um eine, die exklusiv Steinmetzbetrieben zugänglich ist. Denn obwohl etliche, auf den ersten Blick sehr ähnliche Schriften käuflich angeboten werden, konnte ich keine finden, die hundertprozentig mit der Inschrift übereinstimmt. Und zu weit wollte ich die Suche dann auch nicht treiben – denn auch beim inspirierenden Fall in typographische »Rabbit Holes« bleibt Zeit eine wertvolle Ressource. 😉 🤓 🔠 🌳

23.02.2026

Ich weiß nicht, wie viele Leser*innen sich hier einfinden, die in der Schule noch Gedichte auswendig lernen mussten. Ich erinnere mich zumindest noch an Schillers »Bürgschaft« mit dem »Dolch im Gewande« und an Adalbert von Chamissos »Riesenspielzeug«. Bei anderen, gern aufgetragenen Werken, wie »Herr von Ribbeck auf Ribbeck im Havelland« oder auch (noch mal Schiller) »Die Glocke« (s.u.), ging der Lernkelch an mir vorüber. Und so lernte ich auch erst bei der Recherche zum heutigen typographischen Montagsbonbon, dass das in Stein verewigte Zitat am Hauseingang des Teltower Damm 20 in Steglitz, welches ich heute zeige, ebenfalls aus der »Glocke« stammt.

Entdeckt habe ich das Objekt an einem Wohn- und Geschäftshaus, das online verfügbaren Quellen zufolge in den Jahren 1908/1909 von der Architektensozietät Bastian & Kabelitz geplant wurde und dessen verzierte Fassade es dem Baustil des Historismus und dort insbesondere dem »Neobarock« zuordnet. Die Schrift zeigt typische Stilelemente der Bauzeit, auch des Jugendstils, wie z.B. die schneckenartigen Einrollungen im S, die organisch gerundeten Konturen der Buchstaben (E, G) oder das gebogene Bein des R. Einen entfernten Verwandten der Schriftart auf der Tafel sähe ich z.B. in der auch heute noch gern genutzten »Hobo« (Morris Fuller Benton für American Type Founders, 1910).

ARBEITISTDES
BÜRGERSZIRDE
SEGENISTDER
MÜHEPREIS.

Typographisch interessant sind bei dem Relief aus meiner Sicht zudem fünf weitere Details: Zum einen das nahezu völlige Fehlen von Leerzeichen zwischen den Wörtern. Mit einer etwas kleineren Schrift oder einem schmaleren Rahmen um das Textfeld wäre dafür ja durchaus Platz vorhanden. Es muss also eine bewusste Entscheidung gewesen sein. Auch auf Interpunktion innerhalb des Textes hat die künstlerisch verantwortliche Person verzichtet, lediglich am Ende wurde ein Punkt gesetzt. Die dritte Besonderheit sind die sehr dezenten Miniatur-Ü-Punkte, die in den Wörtern »BÜRGERS« und »MÜHE« regelrecht im U »versenkt« wurden. Hier mag tatsächlich der Grund gewesen sein, in der Höhe Platz zu sparen, um die Zeilen möglichst eng setzen zu können.

Am spannendsten finde ich aber, dass das Wort »ZIRDE« ohne E geschrieben wurde und dass das N in »SEGEN« spiegelverkehrt dargestellt ist. Zum ersten Detail wollte ich prüfen, wie die Schreibweise in der Urfassung des Gedichtes vorliegt.

»Zwar ist die Niederschrift des Gedichtes nicht überliefert, im Erstdruck erschienen ist es 1799 im Musen-Almanach für das Jahr 1800, den Schiller selbst herausgab.«

QUelle: Staatsbibliothek Berlin (PDF)

Es gibt tatsächlich Scans dieses Druckes und dort ist zu sehen, dass der Dichter höchstselbst »Zierde« mit »ie« drucken ließ. Wurde das E also ebenfalls aus Platznot weggelassen? Es bleibt rätselhaft.

Ebenso mysteriös ist das spiegelverkehrte N. Eigentlich ist dies ein Fehler (wenn es denn einer ist und nicht Absicht), der nur passieren kann, wenn ein Schild aus einzelnen dreidimensionalen Buchstaben angefertigt wird und einer davon versehentlich mit falscher Orientierung appliziert wird, wie es hier im Blog schon bei Fundstücken mit gedrehten oder spiegelverkehrten Lettern vorkam. Ein Flüchtigkeitsfehler kann es bei einem gemeißelten Relief, das etliche Arbeitsstunden erfordert, kaum sein. Und auch bei einem gegossenen Werkstück hätte der Irrtum auffallen müssen, da als Vorlage für Form und Abguss meist ein Urmodell steht, welches ebenfalls seitenrichtig vorliegt. Auch hier bleibt die Ursache dieser Besonderheit also im Dunkeln.

Ich gebe mich also heute gerne wieder damit zufrieden, viel Neues gelernt zu haben (u. a. vier Zeilen aus der »Glocke«), ohne den Geheimnissen des Fundstücks komplett auf die Spur kommen zu können. Aber manchmal sind es ja gerade die ungelösten Rätsel, die etwas erst interessant machen … 🤓 🔠 🏛️

13.02.2026

Das typographische Fundstück am Freitag stammt heute aus dem Schankraum der Brauereigaststätte »Bräustüble« in Donaueschingen, die im Gebäudekomplex der Brauerei Fürstenberg ansässig ist. Die »Fürstlich Fürstenbergische Brauerei GmbH & Co. KG« führt in ihrem Logo den Zusatz »Bierkultur seit 1283«.

Das Bild amüsierte und befremdete mich zugleich. Bierwerbung mit Kindern? Das schien anscheinend früher™ durchaus mal gesellschaftsfähig gewesen zu sein. Als ich begann, dazu zu recherchieren, traf ich auf etliche andere Motive; die meisten davon stammten aus den ersten beiden Jahrzehnten nach 1900. Diese Entstehungszeit würde ich auch für das heutige Fundstück vermuten. Der kurze Schriftzug am Kopf des Motivs lässt Anklänge an Schriftformen des Jugendstils erkennen, er ist sehr wahrscheinlich handgezeichnet, worauf auch die beiden miteinander verschlungenen Zeichen des Doppel-f, die aus der Unterlänge des g heraus verlängerte Unterstreichung und die generell etwas unregelmäßige Gestaltung der Zeichen hinweisen.

Einige der im Netz vorgefundenen ähnlichen Werbemotive möchte ich nachfolgend einmal zur Ansicht verlinken:

Nicht wenige Traditionsbrauereien führen auch heute noch Kinder oder kindlich anmutende Werbefiguren in ihrem Logo oder Firmenemblem, so z. B. bei den Biermarken »Allgäuer Büble« oder »Berliner Kindl«. Und in einschlägigen Onlineshops kann man für den Nachwuchs Strampler oder Trinkgefäße mit eindeutigen, oft launig betexteten Motiven erwerben, die an den Bierkonsum anknüpfen.

Fällt das auch unter »Bierkultur«? Und was ist eigentlich »Bierkultur« – wie entstand sie? Ich selber liebe Bier – maßvoll genossen. Es ist ein Getränk, das ich in der Aromatik, mit seinen zahllosen gebrauten regionalen und internationalen Sorten und Varianten – insbesondere unter dem Etikett »Craft Beer« – für ebenso vielfältig halte wie Wein. Und es gehört zu den ältesten Getränken der Welt, wie über 12.000 Jahre alte Artefakte belegen. Im alten Ägypten war Bier vor rund 5.000 Jahren ein zentrales Grundnahrungsmittel und sogar als Zahlungsmittel ein Teil des Arbeitslohns der Pyramidenarbeiter, die pro Tag etwa 3 bis 4 Liter davon bekamen. Das nahrhafte, kalorienreiche Gebräu diente als Energielieferant für die schwere körperliche Arbeit und war Teil einer Ration aus Brot und Bier, die auch Soldaten und Beamte jeden Tag erhielten. Gebräuchlich war es auch, den Toten Bier als Grabbeigabe mit auf ihre Reise zu geben.

Schon bald in der Geschichte dieses beliebten und reichlich konsumierten Getränks wurden Betriebe, die es herstellten, verkauften oder ausschenkten, von den Regierenden mit einträglichen Steuerzahlungen belegt und strikt reglementiert. Wer als Gewerbetreibender mit »schwarz« gebrautem oder gepanschtem Bier erwischt wurde, musste mit drastischen Strafen rechnen. Die bekannteste dieser Regeln ist wohl das Deutsche Reinheitsgebot von 1516. Herrschaftliche Brauordnungen zur Qualitätssicherung des Bieres, die etwas allgemeiner formuliert sind, reichen sogar zurück bis ins Jahr 1156.

»Warme Biersuppe war im deutschen Sprachraum vor allem auf dem Land bis weit in das 19. Jahrhundert hinein ein häufiges Frühstück für Erwachsene wie für Kinder, wobei Dünnbier verwendet wurde. Sie wurde erst dann allmählich durch die neue Mode verdrängt, morgens Kaffee zu trinken und dazu Brot zu essen. Vor der Einführung des Kaffees, aber auch noch danach, wurde die Biersuppe von allen Schichten gegessen, auch vom Adel. Bier galt als nahrhaftes und stärkendes Lebensmittel.«

Quelle: Wikipedia, »Geschichte des Bieres«

Das im Zitat erwähnte »Dünnbier« hatte einen geschätzten Alkoholgehalt von etwa 2 % Vol., sodass die Bevölkerung dadurch kaum im Dauerrausch durch den Alltag schwankte. Entgegen eines verbreiteten Mythos wurde Bier allerdings dem Wasser als Alltagsgetränk nicht deshalb vorgezogen, weil der enthaltene Alkohol Keime abtötete. Das war allenfalls ein nützlicher Nebeneffekt. Es gibt hinreichend historische Textquellen, die sich mit der Praxis der Reinhaltung von Trinkwasser, Erlässen zur Pflege von Brunnen und Leitungen, Empfehlungen zum Auffinden sauberer Quellen und Verordnungen zur geregelten Entsorgung von Abwasser in städtischen Flüssen befassen. Klares, kühles Quellwasser galt gar als Medizin.

Auch heute ist Bier, trotz der sinkenden Absatzzahlen, nach wie vor ein omnipräsenter Teil der Getränkekultur in Deutschland – in einigen Regionen, insbesondere im Süden des Landes – mehr, in anderen etwas weniger. Im Jahr 1900 erreichte der Pro-Kopf-Konsum im Bayern mit 246 Litern ein historisches Hoch, in Gesamtdeutschland lag er im gleichen Jahr bei nur gut der Hälfte (125 Liter). Eine zweite Spitze war 1980 zu beobachten (227 Liter in Bayern/146 Liter in Deutschland insgesamt), seither aber bewegt sich die Kurve konstant bergab (Quelle: Historisches Lexikon Bayerns).

Dazwischen, im Jahr 1952 trat das »Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit« (JÖSchG) in Deutschland in Kraft. Darin wurde der Genuss von Alkohol durch Kinder und Jugendliche erstmals klar gesetzlich geregelt.

Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit
§3

»(1) Jugendlichen unter 18 Jahren darf in Gaststätten und Verkaufsstellen Branntwein weder verabfolgt noch sein Genuß gestattet werden. Das gleiche gilt für überwiegend branntweinhaltige Genußmittel.

(2) Andere alkoholische Getränke dürfen an Jugendliche unter 16 Jahren nicht verabreicht werden, wenn sich diese nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten befinden.«

Quelle: Bundesgesetzblatt vom 06.12.1951

In der aktuell gültigen Fassung heißt das Gesetz »Jugendschutzgesetz« (JuSchG) und formuliert die Regelung noch etwas differenzierter:

Jugendschutzgesetz (JuSchG)
§ 9 Alkoholische Getränke

»(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,

2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.«

Quelle: Bundesamt für Justiz

In beiden Fassungen des Gesetzes findet sich jedoch ein Passus, der es Jugendlichen unterhalb der Altersgrenze in Anwesenheit der Eltern oder anderer sorgeberechtigter Personen sehr wohl erlaubt, in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt zu trinken. Diese Ausnahmeregelung im § 9 Jugendschutzgesetz soll einen kontrollierten Umgang ermöglichen. Noch 2014 wurde ein Druckwerk für Eltern herausgegeben mit dem Titel »Auch Trinken will gelernt sein – Wie Sie Ihr Kind beim richtigen Umgang mit Alkohol begleiten« (Beltz Verlag, Weinheim/Basel, »Programm PVU Psychologie Verlags Union«). Über eine Abschaffung der Zulässigkeit des sog. »begleitenden Trinkens« wird derzeit zugunsten des Jugendschutzes konkret diskutiert.

Ich selbst erinnere mich bezüglich meiner Kindheit in den 1970er- und 1980er-Jahren, dass Erwachsene oft und viel Alkohol tranken. Das reichte vom Feierabendbier des Vaters, einem gelegentlichen Whisky oder Longdrinks wie Gin Tonic oder Cola-Rum bei geselligen Treffen bis hin zum ausgelassenen Getränkekonsum auf Familienfeiern und Silvesterpartys. Auch im Fernsehen, z.B. während politischer Talkrunden, wurde ordentlich »gebechert«. In fast jedem Spielfilm oder in Serien wie »Dallas« gossen sich die Darsteller reichlich Drinks ein oder bekamen, unabhängig von der Tageszeit und oft sogar am Arbeitsplatz, welche angeboten. Die im häuslichen Umfeld in Flaschen oder Gläsern gereichten alkoholischen Getränke blieben uns Kindern zwar stets vorenthalten, aber in sehr süßer Form als Füllung in Süßigkeiten (Eierlikör-Schoko-Konfekt, Weinbrandbohnen, Mon Chéri) wurde ab etwa einem Alter von 12 Jahren bisweilen eine Ausnahme gemacht und wir durften davon kosten.

In Kinofilmen und Serien wird nach wie vor reichlich Alkohol konsumiert, im Fernsehen hingegen gelten heutzutage strengere Regeln bis hin zum kompletten Verbot.

Mittlerweile bezeichnen Mediziner und Statistiker den Alkoholkonsum in Deutschland insgesamt als »stabil rückläufig«. Und je jünger die untersuchte Bevölkerungsgruppe ist, desto stärker nimmt deren Neigung zum Alkoholkonsum ab. Eine erfreuliche Entwicklung, wie ich finde – und einmal mehr ein Beweis dafür, dass die vermeintlich »guten alten Zeiten« beileibe nicht immer das sind, wofür sie oft gehalten werden. 🤓 🔠 🍺

Weiterführende Links

➡️ »Kleine Kulturgeschichte des Alkohols« (Spektrum der Wissenschaft)
➡️ »Geschichte des Alkohols von der Antike bis zur Weimarer Republik« (Blogbeitrag bei geschichte-lernen.net)
➡️ »Alkohol – Zahlen, Daten, Fakten« zu Konsum, Steuereinnahmen, Werbebudgets, gesundheitlichen Folgen und volkswirtschaftlichen Kosten (Website der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V.)
➡️ »So viel wird in Hollywoods Blockbustern gesoffen« (SPIEGEL.de)

09.02.2026

Das typographische Bonbon dieses Montags fotografierte ich diesmal aus Rang 1 Loge 2 der Hamburgischen Staatsoper, am Abend der Premiere und Uraufführung der Oper »Monster’s Paradise« von Elfriede Jelinek (Libretto) und Olga Neuwirth (Libretto/Komposition). Das Werk in der Tradition des grotesk-gruseligen Grand-Guignol-Theaters widmet sich dem Gefühl des Niedergangs der Welt und der Zerstörung der Demokratie durch größenwahnsinnige Despoten, es ist also brandaktuell. Mitwirkende sind – neben einem unverkennbar erratisch agierenden Bühnenklon des amtierenden US-Präsidenten – unter anderem Elvis, Schneewittchen und weitere Disney-Prinzessinnen mit Cheerleader-Puscheln, Kermit und Miss Piggy, das radioaktiv mutierte Echsenmonster Gorgonzilla, eine Horde Zombies in Anzügen, eine Melania-Stehlampe, humanoide Hot Dogs und eine mahnende Göttin. Langweilig war es also keine Sekunde lang.

Vor dem Beginn der Vorstellung hing vor dem geschlossenen Vorhang dieses animiert beleuchtete Motiv im Las-Vegas-Neonschild-Style. Nach den ersten drei Bildern des Stücks, in denen bereits jede Menge turbulente Szenen die Charaktere und Kulissen spürbar in Mitleidenschaft gezogen hatten, sah auch die spätere, in der Pause erneut herabgelassene Version der Lichtinstallation etwas ramponierter aus: einzelne Buchstaben blieben dunkel, andere flackerten panisch. Eine schöne begleitende Metapher zum Fortgang der bizarren und dystopischen Handlung, wie ich fand.

Und natürlich wollte ich wieder wissen, welche Schriftarten in dem Motiv zum Einsatz kamen. Die erste Zeile ließ sich relativ leicht bestimmen, es handelt sich um die Schriftfamilie »Budmo« (Ray Larabie/Typodermic, 2005), in der es sowohl einen flächigen »Solid«-Schnitt als auch einen – mit innenliegenden Leuchtpunkten versehenen – namens »Jiggler«-gibt.

Die bluttriefende zweite Zeile ist vermutlich eine bewusst trashige, freie Nachzeichnung des Fonts »Melted Monster« (Dimas Prasetyo/DM Letter Studio, 2018). Meine Vermutung basiert darauf, dass die Buchstaben sich zwar auf den ersten Blick unterscheiden, aber bei genauerem Hinsehen ziemlich genau an denselben Stellen und in der gleichen Zahl die typischen »Tropfnasen« aufweisen.

Die Oper »Monster’s Paradise« steht an der Hamburgischen Staatsoper für den 4., 8., 11., 13. und 19. Februar, jeweils um 19:00 Uhr, auf dem Spielplan. Im März wird sie als Koproduktion im Opernhaus Zürich aufgeführt und für 2027 sind Vorstellungen in Österreich an der Oper Graz geplant. 🤓 🔠 🎼