Das typographische Fundstück am Freitag stammt heute aus dem Schankraum der Brauereigaststätte »Bräustüble« in Donaueschingen, die im Gebäudekomplex der Brauerei Fürstenberg ansässig ist. Die »Fürstlich Fürstenbergische Brauerei GmbH & Co. KG« führt in ihrem Logo den Zusatz »Bierkultur seit 1283«.

Das Bild amüsierte und befremdete mich zugleich. Bierwerbung mit Kindern? Das schien anscheinend früher™ durchaus mal gesellschaftsfähig gewesen zu sein. Als ich begann, dazu zu recherchieren, traf ich auf etliche andere Motive; die meisten davon stammten aus den ersten beiden Jahrzehnten nach 1900. Diese Entstehungszeit würde ich auch für das heutige Fundstück vermuten. Der kurze Schriftzug am Kopf des Motivs lässt Anklänge an Schriftformen des Jugendstils erkennen, er ist sehr wahrscheinlich handgezeichnet, worauf auch die beiden miteinander verschlungenen Zeichen des Doppel-f, die aus der Unterlänge des g heraus verlängerte Unterstreichung und die generell etwas unregelmäßige Gestaltung der Zeichen hinweisen.

Einige der im Netz vorgefundenen ähnlichen Werbemotive möchte ich nachfolgend einmal zur Ansicht verlinken:
- Künstler-Ansichtskarte »Kleiner Junge trinkt ein Bier im Wald« (1915)
- Ansichtskarte »Magst a Bröckl!« (1908)
- Künstler-Ansichtskarte »Münchner Kindl trinkt eine Mass Bier« (1920)
- Werbemotiv »Unsere Väter trinken nur Spalter Bier« (am Fuß der verlinkten Seite; undatiert, aber vermutlich zeitlich ähnlich verortet)

Nicht wenige Traditionsbrauereien führen auch heute noch Kinder oder kindlich anmutende Werbefiguren in ihrem Logo oder Firmenemblem, so z. B. bei den Biermarken »Allgäuer Büble« oder »Berliner Kindl«. Und in einschlägigen Onlineshops kann man für den Nachwuchs Strampler oder Trinkgefäße mit eindeutigen, oft launig betexteten Motiven erwerben, die an den Bierkonsum anknüpfen.
Fällt das auch unter »Bierkultur«? Und was ist eigentlich »Bierkultur« – wie entstand sie? Ich selber liebe Bier – maßvoll genossen. Es ist ein Getränk, das ich in der Aromatik, mit seinen zahllosen gebrauten regionalen und internationalen Sorten und Varianten – insbesondere unter dem Etikett »Craft Beer« – für ebenso vielfältig halte wie Wein. Und es gehört zu den ältesten Getränken der Welt, wie über 12.000 Jahre alte Artefakte belegen. Im alten Ägypten war Bier vor rund 5.000 Jahren ein zentrales Grundnahrungsmittel und sogar als Zahlungsmittel ein Teil des Arbeitslohns der Pyramidenarbeiter, die pro Tag etwa 3 bis 4 Liter davon bekamen. Das nahrhafte, kalorienreiche Gebräu diente als Energielieferant für die schwere körperliche Arbeit und war Teil einer Ration aus Brot und Bier, die auch Soldaten und Beamte jeden Tag erhielten. Gebräuchlich war es auch, den Toten Bier als Grabbeigabe mit auf ihre Reise zu geben.
Schon bald in der Geschichte dieses beliebten und reichlich konsumierten Getränks wurden Betriebe, die es herstellten, verkauften oder ausschenkten, von den Regierenden mit einträglichen Steuerzahlungen belegt und strikt reglementiert. Wer als Gewerbetreibender mit »schwarz« gebrautem oder gepanschtem Bier erwischt wurde, musste mit drastischen Strafen rechnen. Die bekannteste dieser Regeln ist wohl das Deutsche Reinheitsgebot von 1516. Herrschaftliche Brauordnungen zur Qualitätssicherung des Bieres, die etwas allgemeiner formuliert sind, reichen sogar zurück bis ins Jahr 1156.
»Warme Biersuppe war im deutschen Sprachraum vor allem auf dem Land bis weit in das 19. Jahrhundert hinein ein häufiges Frühstück für Erwachsene wie für Kinder, wobei Dünnbier verwendet wurde. Sie wurde erst dann allmählich durch die neue Mode verdrängt, morgens Kaffee zu trinken und dazu Brot zu essen. Vor der Einführung des Kaffees, aber auch noch danach, wurde die Biersuppe von allen Schichten gegessen, auch vom Adel. Bier galt als nahrhaftes und stärkendes Lebensmittel.«
Quelle: Wikipedia, »Geschichte des Bieres«
Das im Zitat erwähnte »Dünnbier« hatte einen geschätzten Alkoholgehalt von etwa 2 % Vol., sodass die Bevölkerung dadurch kaum im Dauerrausch durch den Alltag schwankte. Entgegen eines verbreiteten Mythos wurde Bier allerdings dem Wasser als Alltagsgetränk nicht deshalb vorgezogen, weil der enthaltene Alkohol Keime abtötete. Das war allenfalls ein nützlicher Nebeneffekt. Es gibt hinreichend historische Textquellen, die sich mit der Praxis der Reinhaltung von Trinkwasser, Erlässen zur Pflege von Brunnen und Leitungen, Empfehlungen zum Auffinden sauberer Quellen und Verordnungen zur geregelten Entsorgung von Abwasser in städtischen Flüssen befassen. Klares, kühles Quellwasser galt gar als Medizin.
Auch heute ist Bier, trotz der sinkenden Absatzzahlen, nach wie vor ein omnipräsenter Teil der Getränkekultur in Deutschland – in einigen Regionen, insbesondere im Süden des Landes – mehr, in anderen etwas weniger. Im Jahr 1900 erreichte der Pro-Kopf-Konsum im Bayern mit 246 Litern ein historisches Hoch, in Gesamtdeutschland lag er im gleichen Jahr bei nur gut der Hälfte (125 Liter). Eine zweite Spitze war 1980 zu beobachten (227 Liter in Bayern/146 Liter in Deutschland insgesamt), seither aber bewegt sich die Kurve konstant bergab (Quelle: Historisches Lexikon Bayerns).
Dazwischen, im Jahr 1952 trat das »Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit« (JÖSchG) in Deutschland in Kraft. Darin wurde der Genuss von Alkohol durch Kinder und Jugendliche erstmals klar gesetzlich geregelt.
Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit
§3»(1) Jugendlichen unter 18 Jahren darf in Gaststätten und Verkaufsstellen Branntwein weder verabfolgt noch sein Genuß gestattet werden. Das gleiche gilt für überwiegend branntweinhaltige Genußmittel.
Quelle: Bundesgesetzblatt vom 06.12.1951
(2) Andere alkoholische Getränke dürfen an Jugendliche unter 16 Jahren nicht verabreicht werden, wenn sich diese nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten befinden.«
In der aktuell gültigen Fassung heißt das Gesetz »Jugendschutzgesetz« (JuSchG) und formuliert die Regelung noch etwas differenzierter:
Jugendschutzgesetz (JuSchG)
§ 9 Alkoholische Getränke»(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.«
Quelle: Bundesamt für Justiz
In beiden Fassungen des Gesetzes findet sich jedoch ein Passus, der es Jugendlichen unterhalb der Altersgrenze in Anwesenheit der Eltern oder anderer sorgeberechtigter Personen sehr wohl erlaubt, in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt zu trinken. Diese Ausnahmeregelung im § 9 Jugendschutzgesetz soll einen kontrollierten Umgang ermöglichen. Noch 2014 wurde ein Druckwerk für Eltern herausgegeben mit dem Titel »Auch Trinken will gelernt sein – Wie Sie Ihr Kind beim richtigen Umgang mit Alkohol begleiten« (Beltz Verlag, Weinheim/Basel, »Programm PVU Psychologie Verlags Union«). Über eine Abschaffung der Zulässigkeit des sog. »begleitenden Trinkens« wird derzeit zugunsten des Jugendschutzes konkret diskutiert.
Ich selbst erinnere mich bezüglich meiner Kindheit in den 1970er- und 1980er-Jahren, dass Erwachsene oft und viel Alkohol tranken. Das reichte vom Feierabendbier des Vaters, einem gelegentlichen Whisky oder Longdrinks wie Gin Tonic oder Cola-Rum bei geselligen Treffen bis hin zum ausgelassenen Getränkekonsum auf Familienfeiern und Silvesterpartys. Auch im Fernsehen, z.B. während politischer Talkrunden, wurde ordentlich »gebechert«. In fast jedem Spielfilm oder in Serien wie »Dallas« gossen sich die Darsteller reichlich Drinks ein oder bekamen, unabhängig von der Tageszeit und oft sogar am Arbeitsplatz, welche angeboten. Die im häuslichen Umfeld in Flaschen oder Gläsern gereichten alkoholischen Getränke blieben uns Kindern zwar stets vorenthalten, aber in sehr süßer Form als Füllung in Süßigkeiten (Eierlikör-Schoko-Konfekt, Weinbrandbohnen, Mon Chéri) wurde ab etwa einem Alter von 12 Jahren bisweilen eine Ausnahme gemacht und wir durften davon kosten.
In Kinofilmen und Serien wird nach wie vor reichlich Alkohol konsumiert, im Fernsehen hingegen gelten heutzutage strengere Regeln bis hin zum kompletten Verbot.
Mittlerweile bezeichnen Mediziner und Statistiker den Alkoholkonsum in Deutschland insgesamt als »stabil rückläufig«. Und je jünger die untersuchte Bevölkerungsgruppe ist, desto stärker nimmt deren Neigung zum Alkoholkonsum ab. Eine erfreuliche Entwicklung, wie ich finde – und einmal mehr ein Beweis dafür, dass die vermeintlich »guten alten Zeiten« beileibe nicht immer das sind, wofür sie oft gehalten werden. 🤓 🔠 🍺
Weiterführende Links
➡️ »Kleine Kulturgeschichte des Alkohols« (Spektrum der Wissenschaft)
➡️ »Geschichte des Alkohols von der Antike bis zur Weimarer Republik« (Blogbeitrag bei geschichte-lernen.net)
➡️ »Alkohol – Zahlen, Daten, Fakten« zu Konsum, Steuereinnahmen, Werbebudgets, gesundheitlichen Folgen und volkswirtschaftlichen Kosten (Website der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V.)
➡️ »So viel wird in Hollywoods Blockbustern gesoffen« (SPIEGEL.de)



















